Stellungnahmen

Stellungnahmendes hlb Saarland zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes

28. Februar 2024. Der hlb Saarland begrüßt die mit der Gesetzesnovelle angestoßenen Änderungen für den Hochschulbereich im Allgemeinen und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Besonderen. Mit der Einführung der Bezeichnung „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ gelingt nun auch im Saarland der Anschluss an die bundesweite Entwicklung. Zugleich wird damit der dynamischen Entwicklung der htw saar im Bereich der angewandten Forschung Rechnung getragen und ihr Profil als wissenschaftliche Hochschule bereits im Namen sichtbar gemacht. Die Überlegungen im Änderungsgesetz für das eigenständige Promotionsrecht für HAW ist ein folgerichtiger Schritt.

Allerdings ist für die weitere erfolgreiche wissenschaftliche Entwicklung der htw saar ein Anschluss an die aktuelle bundesweite Entwicklung erforderlich. Der rückwärtsgewandte Vorstoß der Einrichtung einer hochschulübergreifenden Kooperationsplattform entspricht nicht mehr dem aktuellen Status, den die htw saar in einer sehr dynamischen Entwicklung in Forschung und Entwicklung heute erreicht hat. Seit der Veröffentlichung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes vor zehn Jahren hat das Promotionsgeschehen an HAW eine tiefgreifende Veränderung erfahren. So hat der Großteil der Bundesländer Regelungen für ein eigenständiges Promotionsrecht für HAW beschlossen und umgesetzt. Statt des Ausbaus der kooperativen Promotion durch eine hochschulübergreifende Kooperationsplattform fordert der hlb Saarland daher den Anschluss an die bundesweite Entwicklung durch eine Option für das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen der htw saar.

hlbNRW nimmt Stellung zum Entwurf der Landesregierung zum Hochschulgesetz, Drucksache 17/4668

21. Februar 2019. Dieser Kommentar zum Regierungsentwurf soll auf die Anliegen verweisen, die den Hochschullehrerbund Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Hochschullandschaft vor allem bewegen. ... Am Ende der Überlegungen des hlbNRW geht es um einen adäquaten Weg für eine weitere, zeitgemäße und leistungsfähige Transformation der Hochschulen in das 21. Jahrhundert.

Aus der Perspektive der Hochschulen, die sich mit angewandter Wissenschaft befassen, heißt das zum einen, jungen Menschen Bildungsprozesse zu ermöglichen, die ihnen Chancen in wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Studiengängen für die erfolgreiche Gestaltung ihres Berufslebens eröffnen.

Stellungnahme des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf der Landesregierung zu einem neuen Hochschulgesetz

13. November 2018.  Der hlb Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die von der Landesregierung gesetzten Impulse in den Bereichen Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der Verein­barkeit von Familie und Beruf.

Die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen hängt entscheidend davon ab, ob hoch qualifizierte Personen für die in Mecklenburg-Vorpommern zu besetzenden Professorenstellen gewonnen werden können. Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt diese Zielstellung nur im Bereich der Univer­sitäten, ...

Stellungnahme zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 1 BvR 1586/14, Hochschulgesetz Baden-Württemberg

9. Oktober 2018. Wir halten die Verfassungsbeschwerde in der modifizierten Form für zulässig und begründet. Eine Ergänzung unserer Stellungnahme soll hiermit für den Antrag zu 1.) der Beschwerdeschrift vom 6. April 2018 vorgelegt werden, wonach §§ 18 Absatz 2 Satz 3 bis 6, Absatz 3 und Absatz 5 Satz 1 bis 4, 18 a in der Fassung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG) vom 7. März 2018 mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar sind.

hlbNRW nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes

Mai 2018. Die Unterscheidung der Aufgaben zwischen Universitäten einerseits und HAW andererseits entspricht seit langem nicht mehr dem erreichten Stand der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Durch § 3 Absatz 2 würden die HAW streng genommen in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden. Das kann die Landesregierung nicht wollen!

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Baden-Württembergischen Hochschulgesetzes

November 2017. Mit dem am 14. November 2016 verkündeten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg auf die Verfassungsbeschwerde eines Professors an der Hochschule Karlsruhe die Regelungen im Landeshochschulgesetz über die Wahl und Abwahl der haupt- und der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder mit der Wissenschaftsfreiheit für unvereinbar erklärt.

Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis 31. März 2018 eine verfassungskonforme Neuregelung treffen. Dies soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen, zu dem der Landesverband Baden-Württemberg des hlb Stellung genommen hat.

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Konzept zur Entwicklung der anwendungsbezogenen akademischen Ausbildung und Forschung durch Auf- und Ausbau des wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hessischen HAW

10. August 2017. Zu dem Thema eines wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hochschulen für angewwandte Wissenschaften hat Prof. Dr. Klaus Behler, Vorsitzender des hlbHessen, ein Konzept vorgelegt, das die positiven Aspekte entsprechender Maßnahmen, aber auch Möglichkeiten einer direkten und indirekten Refinanzierung des Aufwands behandelt.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie weiterer hochschulbezogener Vorschriften

20. Juli 2017. Eine adäquate Finanzierung der F&E-Infrastruktur auch an den HAW, die Schaffung eines den Dienstaufgaben des HAW angemessenen akademischen Mittelbaus, die Reduktion des Lehrdeputats auf 12 SWS sowie die Aufhebung der Besoldungsdifferenzierung zwischen Universitäten und HAW stehen im Mittelpunkt der Forderungen, die der hlbHessen in einer Stellungnahme zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes einbrachte. Ein weiterer Fokus der Stellungnahme liegt bei Verbesserungen der Berufungssituation.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Juni 2017. Nach Ansicht des hlbHessen ist aus verschiedenen Gründen eine deutlich höhere Anhebung der Besoldung geboten. Höhe und Zeitpunkt der Besoldungsanpassung resultieren nach wie vor in einer Verringerung des Netto-Bezüge-Niveaus, was zu einer weiteren Abnahme der Attraktivität der Stellung eines Professors an einer HAW in Hessen führt.

hlb Bremen nimmt Stellung zur Änderung des Hochschulgesetzes 2017

2. Mai 2017. Der vorliegende Entwurf des Bremischen Hochschulgesetzes enthält zukunftsorientierte Elemente, insbesondere für die Universität. Die Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und ihre veränderten Bedürfnisse werden weniger berücksichtigt. Aufgrund des unterschiedlichen Profils haben Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eine enge Einbindung in die regionale Wirtschaft. Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen können diese dienstrechtlichen Verpflichtungen nur begrenzt wahrnehmen, da wesentliche strukturelle Rahmenbedingungen fehlen.

Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Transfer und Forschung sollen im BremHG Forschungsfreistellungen aus Haushaltsmitteln aufgenommen werden. In der Umsetzung sollten dies unserer Meinung nach vier Semesterwochenstunden pro Professur und Jahr in einem Hochschulpool sein, der von den Rektoraten und Dekanaten entsprechend der professoralen Transfer- und Forschungsleistungen zugeteilt wird.

hlb Thüringen nimmt Stellung zur Änderung des Hochschulgesetzes 2017

31. Mai 2017. Der vorliegende Gesetzentwurf negiert in erstaunlicher Art und Weise die Lebenswirklichkeit an den Hochschulen. Er geht an ihren Bedürfnissen weit vorbei. Den Hochschulen werden unerfüllbare zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Die Zusammensetzung der Gremien wird die Arbeitsfähigkeit der Hochschulen massiv beeinträchtigen. Das betrifft in erster Linie die paritätische Zusammensetzung der Gremien und die wirklichkeitsfremde Unterscheidung wissenschaftsrelevanter und nicht wissenschaftsrelevanter Angelegenheiten. Die Hochschulen des Landes werden bei Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes an der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben in Lehre und Forschung gehindert. Dieser Umstand wird sich nachhaltig auf die Leistungsfähigkeit der Hochschulen auch im nationalen und internationalen Vergleich auswirken.

Ansätze zur Verbesserung des Studienerfolgs an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

15. April 2017. Eine Verbesserung der individuellen Studienbetreuung, eine individualisierte Studiengeschwindigkeit oder eine nachhaltige Verbesserung der Infrastruktur – unterschiedliche Ansätze zur Verbesserung des Studienerfolgs an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stellt dieses von Prof. Klaus Behler entwickelte Thesenpapier vor.

Reform des Urheberrechtsgesetzes bleibt hinter den Möglichkeiten

März 2017. Weder die Pauschalvergütung für die Nutzungen kleiner Teile von Werken in der Lehre noch die wissenschaftsbasierte Entscheidung über den Umfang der Auszüge aus Publikationen sind mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes zu erwarten. Durch die Reform werden lediglich die bisher bestehenden Nutzungsmöglichkeiten leicht erweitert und gleichzeitig den Urhebern eine recht unscharf bezeichnete „angemessenen Vergütung“ zugesichert.

An etlichen Stellen des Entwurfs sieht der hlb Nachbesserungsbedarf und fordert eine konkretere Positionierung des Gesetzgebers.  In seiner Stellungnahme geht der hlb detailliert auf die Einzelregelungen ein.

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hlb Berlin nimmt Stellung zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

Februar 2017. Mit der Möglichkeit befristete Professuren zu schaffen, kann der Karriereweg zu einer Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule nicht verbessert werden. Für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen ist es essenziell, dass die zu Berufenen Erfahrungen und Kontakte aus einer erfolgreichen Tätigkeit außerhalb der Hochschule mitbringen. ... Keiner gibt eine unbefristete Stelle in der Industrie für eine befristete Stelle an einer Hochschule auf.

hlb nimmt Stellung zur Amtsangemesenheit der C3-Besoldung

November 2016. Die Besoldung spiegelt  die Stellung der Professorinnen und Professoren im System des öffentlichen Dienstes nicht angemessen wider. Der hlb wurde vom Bundesverfassungericht zur Stellungnahme zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 17. März 2016 aufgefordert.

Stellungnahme des hlb-Landesverbands Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Hochschulgesetzes

31. August 2016. Der hlbRP nimmt Stellung zum Entwurf des Hochschulgesetzes und zu weiteren Gesetzen.

Der hlbHessen nimmt Stellung zur geplanten Besoldungsanpassung

23. Juni 2016. Der hlbHessen begrüßt es, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine zweite Nullrunde für die Besoldung der hessischen Beamten nach dem Jahr 2015 vom Tisch ist. Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen geben sich große Mühe, den Nachweis zu erbringen, dass die geplante Besoldungsanpassung den dort genannten Kriterien genügen wird. Das ist erstaunlich, denn die Beamten des Landes erwarten von ihrem Dienstherrn selbstverständlich eine rechtskonforme Besoldungsanpassung.

Der hlbNRW nimmt Stellung zur Änderung der Leistungebezüge- und Lehrverpflichtungsverordnung

Juni 2016. Professoren und Professorinnen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen lehren in der derzeitigen gesetzlichen Regelung 18 SWS. Darüber hinaus (!) nehmen Sie die in § 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Aufgaben der Forschung und Entwicklung wahr, die in den letzten Jahren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen des Landes zugenommen haben, ohne dafür jedoch eine spürbare Entlastung in der Lehre zu erhalten!

Der hlbNRW nimmt Stellung zum Entwurf einer Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan

Bonn, 1. Juni 2016. Vorlage 16/3836. Der Hochschullehrerbund Nordrhein Westfalen sieht sich als Interessenvertreter für die Belange der Professorinnen und Professoren dem Anliegen verpflichtet, übergeordnete Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Dazu gehört, dass der Souverän des Landes Ziele verfolgt, die gemeinwohlorientiert sind. Diesem Ansinnen soll der Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP) dienen. Dem nachvollziehbaren und wichtigen Interesse des Landes sind die Gesichtspunkte gegenüberzustellen, die sich aus der Besonderheit von Hochschulen auf der Basis des Grundgesetzes ergeben.

Der Landesverband hlbNRW nimmt Stellung zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Bonn, 22. Februar 2016. Relevante Themen des Gesetzentwurfs der Landesregierung sind die Flexibilisierung der Vergabe von Leistungsbezügen, Verbesserungen der Übergangsregelungen von der C- in die W-Besoldung und die gesetzliche Regelung der Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis

Der Landesverband Schleswig-Holstein nimmt Stellung zur geplanten Novellierung des Hochschulgesetzes

Oktober 2015. Der hlb Schleswig-Holstein begrüßt die den Senat betreffenden Neuregelungen, die ihm wieder mehr Gestaltungsspielraum einräumen. Die geplanten Erweiterung der Promotionsmöglichkeiten für FH-Absolventen zeigen, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass die kooperative Promotion mit Universitäten nicht zu den beabsichtigten Effekten für geeignete FH-Absolventen führte ...

Potenzial der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erschließen - Eine Initiative des hlbRP

Oktober 2015. Will Deutschland seinen Platz als eine der führenden Wirtschafts- und Wissenschaftsnationen und damit sein Wohlstandsniveau im globalen Wettbewerb halten, dann müssen bisher noch ungenutzte Potenziale erschlossen werden.

Ein vielversprechendes und bisher noch viel zu wenig genutztes Potenzial stellen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen dar.

Landesverband Baden-Württemberg: Verfassungbeschwerde gegen das neue Hochschulgesetz

August 2015. Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen eine Grundrechtsverletzung aufgrund der wissenschaftsinadäquaten Organisation des Hochschulbetriebs, wie sie das neue Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom 1. April 2014 vorsieht.

Der bayerische Landesverband vhb nimmt Stellung zur Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes

August 2015. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung der Rechtsgrundlage für die optimale Einführung eines verbindlichen Studienorientierungsverfahrens könnte ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Studienabbrüche sein ...

Diskriminierung von Professuren im Angestelltenverhältnis an staatlichen FH

Juni 2015. Angestellte und verbeamtete Professorinnen und Professoren erfüllen die gleichen Einstellungsvoraussetzungen und nehmen die gleichen Aufgaben wahr. Daher dürfen aus einem Angestelltenverhältnis keine Nachteile gegenüber Beamten entstehen.

Der hlbNRW nimmt Stellung zu den Planungsgrundsätzen für den Hochschulentwicklungsplan

Bonn, 9. April 2015. Vorlage 16/2594. Die Bestrebungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Planung der auf Hochschulen bezogenen Entwicklungen in Form eines Landeshochschulentwicklungsplanes sind grundsätzlich zu begrüßen. Zum einen bekommen so die vom Souverän angestrebten Aufgaben und Ziele für Hochschulen einen höheren Grad an Verbindlichkeit. Zum anderen haben die Hochschulen größere Planungssicherheit für die landesentwicklungsplankonformen Vorhaben. Darüber hinaus können strukturpolitische Gesichtspunkte, die gerechtere Lebensverhältnisse der Menschen im Lande in den Blick nehmen, berücksichtigt und mit den gesamten Planungsprozessen des Landes abgestimmt werden.

Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Hochschulgesetzes in Hessen

Februar 2015. Der hlbHessen begrüßt die Verankerung eines eigenständigen Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Hessischen Hochschulgesetz.

Der hlbNRW nimmt Stellung zur Änderung der Lehrverpflichungsverordnung

Oktober 2014. Aus Sicht des Hochschullehrerbunds hlbNRW fördert der vorliegende Entwurf der Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung an den Hochschulen das Missverständnis, dass wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eigenständige Lehre übernehmen dürften. Eine allgemeine, voraussetzungs- und bedingungslose Übertragung von Lehrverpflichtung auf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie es im vorliegenden Entwurf für die Erweiterung von § 3 Absatz 4 LVV vorgesehen ist, lehnen wir aus dem Grund ab.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes Art. 91b

hier: Beteiligung nach § 47 Absatz 1 der Gemeinsame Geschäftsordung der Bundesministerien

29. Juni 2014. Der Hochschullehrerbund hlb Bundesvereinigung e. V. begrüßt, dass die unglückliche Änderung der Gemeinschaftsaufgaben in Art. 91a und 91b GG durch die Föderalismusreform Teil 1 des Jahres 2006 mit dem vorgelegten Gesetzentwurf revidiert werden soll.

Der Hochschullehrerbund Landesverband Hamburg nimmt Stellung zum Gesetz zur Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren in Hamburg.

August 2013. Der Hochschullehrerbund begrüßt grundsätzlich, dass die Besoldung der Hamburger Professorinnen und Professoren amtsangemessen gestaltet und damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.02.2012 auch auf Hamburg – rückwirkend zum 01.01.2013 – übertragen werden soll.

Nullrunde ist das falsche Signal!

2. Mai 2013. Stellungnahme des hlbNRW zur Nullrunde in der Besoldung des Landes NRW für Beamte des Höheren Dienstes

Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO)

22. August 2012. Aus Sicht des Hochschullehrerbunds, Landesverband Berlin, greift der vorliegende Entwurf einer novellierten Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen nur einen Teil der mit der Lehrverpflichtung verbundenen Probleme an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen auf.

Hessen reagiert auf das Urteil des Bundesverfassunggerichts zur W-Besoldung

20. Juli 2012. Stellungnahme des Hochschullehrerbundes hlb/Landesverband Hessen zum Entwurf des hessischen Professorenbesoldungsreformgesetzes

Brandenburg reagiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung.

April 2012. Hier die Stellungnahme des Hochschullehrerbundes hlb Landesverband Brandenburg zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts

Hochschullehrerbund Rheinland-Pfalz nimmt Stellung zur Lehrverpflichtung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen

8. März 2012. Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur einer Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (HLehrVO)

Promotionsrecht für forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen

14. Juli 2010. Im Zuge des Bologna-Prozesses haben inzwischen 47 europäische Staaten vereinbart, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Dieser ist unter anderem gekennzeichnet durch ein Studiensystem mit zwei Hauptzyklen - Bachelor und Master -, das durch die Promotionsphase als dritten Zyklus ergänzt wird.

Verfassungsbeschwerde zur Freiheit von Forschung und Lehre für Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen

27. Dezember 2007. Stellungnahme des hlb, ob sich der Schutzbereich der Freiheit von Forschung und Lehre aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes auf Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen erstreckt.

W-Besoldung: Vertrauen zurückgewinnen - Vergütung anheben - transparent gestalten

Forderungen des hlb an eine hochschulgerechte Ausgestaltung

Zehn-Punkte-Programm zur Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Wettbewerb

2005. Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen stärken die Innovationskraft deutscher Unternehmen durch Bereitstellung qualifizierten Nachwuchses sowie durch anwendungsorienierte Forschung und Entwicklung.

Der Hochschullehrerbund hlb fordert, bestehende Hindernisse zur Ausschöpfung dieses Potenzials in zehn Punkten zu beseitigen

Hochschullehrerbund hlb verlangt mehr Qualität bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses

21. Mai 2005. Der Hochschullehrerbund hlb begrüßt den politischen Willen zur Stärkung des europäischen Hochschulraums im Rahmen des Bologna-Prozesses. Jedoch werden bei der bisherigen Umsetzung Fragen der Studieninhalte und der Qualität der Abschlüsse zu wenig berücksichtigt.

Hierzu fordert der hlb unter anderem, drei- bis vierjährige Bachelorstudiengänge vorzusehen, die Abschlüsse am Bedarf der jeweiligen Abnehmer auszurichten, Praxisphasen und Abschlussarbeiten in Unternehmen zu fördern und den Zugang zu Masterstudiengängen offen zu halten. Die Schwächen der teilweise erzwungenen Einführung der neuen Studiengänge müssen unter Beteiligung von Fachvertretern aus Hochschulen und Wirtschaft offen gelegt und ausgeräumt werden, damit der Bologna-Prozess tatsächlich eine Chance für die Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems ist und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft führen kann.